Liebe Sportlerinnen, liebe Sportler, liebe Eltern,
ab heute gilt in Niedersachsen und somit auch im Landkreis Harburg die Regel zur Warnstufe 2. Im TuS „Jahn“ haben wir ab sofort folgende Regelungen:
Für die Sportausübung unter freiem Himmel ist jetzt die 2G-Regel anzuwenden. Nur geimpfte bzw. genesene Personen dürfen am Sportbetrieb teilnehmen. Auf dem Sportgelände ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung notwendig. Nur bei der Ausübung des Sports kann die Maske abgesetzt werden. Wenn die Sportler*innen die Umkleidekabinen bzw. die Duschen benutzen, gilt die 2G-Plus-Regel.
Für den Sport in geschlossenen Räumen findet die 2G-Plus-Regel Anwendung. Geimpfte bzw. genesene Personen benötigen noch zusätzlich einen negativen Schnelltest. Ein Selbsttest reicht nicht aus! Zusätzlich ist in den Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (nicht bei der Ausübung des Sports).
Die Dokumentation der Kontaktdaten (Luca-App oder Liste) ist weiterhin notwendig.
Von der Pflicht, einen Testnachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag befreit.
Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, welches bestätigt, dass sie sich nicht impfen lassen dürfen, darf in Einrichtungen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, ebenfalls Zutritt gewährt werden. Für die erwachsenen Personen gilt aber weiterhin die Testpflicht.
Es dürfen nur noch offiziell bestätigte Tests akzeptiert werden.
Der Trainer bzw. die Trainerin (oder eine dafür bestimmte Person) haben den erforderlichen
Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweis aktiv einzufordern und bei dessen Nichtvorlage der betroffenen Person den Zutritt zu verweigern.
Eine aktive Überprüfung der notwendigen 2G-Plus-Regel ist für den Kraftraum nicht umsetzbar. Daher darf der Kraftraum ab sofort nicht mehr genutzt werden und wird daher gesperrt.
Viele Grüße, bleib gesund und vorsichtig.
Euer Vorstand
Foto von CDC von Pexels
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